Stadt Wilhelmshaven

06. Mai 2017

Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet LSG WHV Nr. 88 „Maade – Barghauser See – Fort Rüstersiel“ - Öffentliche Auslegung gemäß § 14 (2) Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)

Veröffentlichung am 06.05.2017 in folgenden Ausgaben: Wilhelmshavener Zeitung, Jeversches Wochenblatt, Nordwest Zeitung - Ausgabe Gemeinnütziger - Jeverland-Bote

Die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Friesland planen die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes LSG WHV Nr. 88 „Maade – Barghauser See – Fort Rüstersiel" mit einer Gesamtgröße von ca. 259 ha. Davon befinden sich etwa 257,4 ha innerhalb der Gemarkungen Fedderwarden und Rüstringen in der Stadt Wilhelmshaven. Etwa 1,4 ha befinden sich innerhalb der Gemarkungen Accum und Schortens im Landkreis Friesland (Stadt Schortens). Bestehende Landschaftsschutzgebiete werden im Geltungsbereich der neuen Schutzgebietsverordnung aufgehoben.

Das geplante Landschaftsschutzgebiet dient u.a. der europarechtlich verpflichtenden Sicherung des Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Gebietes mit der EU-Meldenummer DE 2312-331 „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven". Dieses umfasst einen Großteil der Maade, den Barghauser See sowie das Fort Rüstersiel und ist im Wesentlichen durch Gewässerlebensräume charakterisiert. Daneben werden essentielle Verbindungsstrukturen zwischen den Teilflächen des FFH-Gebietes (v.a. das Große Fedderwarder Tief / Kirchspieltief) sowie angrenzende Flächen im räumlichen sowie ökologischen Zusammenhang in das Landschaftsschutzgebiet integriert.

Der Verordnungsentwurf mit Übersichts- (Maßstab 1 : 25.000) und Detailkarte (Maßstab 1 : 8.000) sowie Begründung liegt vom 16.05.2017 bis einschließlich 22.06.2017 bei der Stadt Wilhelmshaven - Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Freiligrathstraße 420 - Gebäude B, 26386 Wilhelmshaven im Eingangsbereich EG zu folgen Zeiten:

Montags bis Donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30

Freitags: 08:30 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung

sowie bei der Stadt Schortens - Fachbereich Bauen, Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens im Zimmer 16 zu folgenden Zeiten:

Montags und Donnerstags: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstags: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwochs: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitags: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

öffentlich aus.

Der Verordnungsentwurf mit Übersichts- und Detailkarte sowie Begründung ist zudem auf der Internetseite www.wilhelmshaven.de/auslegung ab Beginn der öffentlichen Auslegung verfügbar.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen eingereicht bzw. vorgebracht werden.

Auskünfte erteilt Frau Josuttis im Amt für Umweltschutz und Bauordnung (Zimmer 130), Freiligrathstraße 420 – Gebäude B, 26386 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 04421 162559, E-Mail: inga.josuttis@wilhelmshaven.de.


Wagner
Oberbürgermeister

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