Stadt Wilhelmshaven

Ausbildung zum/zur Hygienekontrolleur*in (m/w/d)

Was muss ich für Voraussetzungen mitbringen?

• einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, Fachoberschulreife oder einen entsprechenden Bildungsstand oder

• einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand und zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene förderliche Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer z. B. im Bereich des Gesundheitswesens

• soziale Kompetenz, Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit

• Teamfähigkeit

• Belastbarkeit

• sicheres Auftreten, auch im Außendienst

• Führerschein der Klasse B

Die Einstellungsvoraussetzungen werden zudem in einem mehrstufigen Auswahlverfahren getestet.

Ab wann kann ich mich bewerben?

Die Ausbildungsstellen werden nach Bedarf ausgeschrieben. Die Anzeigen befinden sich in der Wilhelmshavener Zeitung und dem Umland, auf unserer Internetseite und den Online-Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit.

Bewerbungen sind direkt nach den Ausschreibungen über unser Online-Bewerbungsverfahren möglich.

Wann beginnt die Ausbildung?

Die Ausbildung beginnt zum 1. Dezember des Jahres.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.

Wie verläuft die Ausbildung?

Die praktische Ausbildung findet im Gesundheitsamt sowie in verschiedenen externen Praxisbetrieben (z. B. Veterinäramt, Hygieneinstitut, Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim) statt und umfasst den Infektionsschutz sowie die Prävention, Ermittlungen, Beratungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Die theoretische Ausbildung wird im Blockunterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vermittelt. Die theoretischen Unterweisungen erfolgen überwiegend in den Gebieten:

  • Arbeitsmethodik und Wissensmanagement
  • Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Umwelthygiene und Gesundheitsschutz

Was verdiene ich während der Ausbildung und danach?

Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung von der Stadt Wilhelmshaven. Sie ist durch Tarifverträge geregelt und beträgt monatlich zurzeit:

Im ersten Ausbildungsjahr: 1.068,26 €
Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.118,20 €
Im dritten Ausbildungsjahr: 1.164,02 €

Bei Übernahme erhalten Sie im Anschluss an die Ausbildung ein Gehalt in Höhe von monatlich 3.069,16 € nach Entgeltgruppe 9a, Stufe 1.

Werde ich übernommen?

Unser Bestreben ist es, Sie nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung und bei Vorliegen einer persönlichen Eignung zu übernehmen.

Was sind meine Aufgaben als Hygienekontrolleur*in?

Hygienekontrolleur*innen stellen die Einhaltung von Maßnahmen der Seuchenverhütung und -bekämpfung bzw. der Hygienevorschriften in öffentlichen, gewerblichen sowie privaten Anlagen und Einrichtungen sicher.

Sie kontrollieren u.a. Betriebe des Gesundheits-, Rettungs-, Kur-, Bäder- und Bestattungswesens, Gemeinschaftsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie militärische Einrichtungen. Auch auf Spielplätzen und in Schulen, in Trinkwasserversorgungsanlagen entnehmen sie Proben und prüfen die hygienischen Bedingungen.

Weiterhin ermitteln Hygienekontrolleur*innen bei Verstößen gegen Auflagen zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung oder radioaktiver Strahlung und beraten Behörden sowie die Bevölkerung.

Sie überwachen den allgemeinen Handel hinsichtlich der Abgabe von frei verkäuflichen Arzneimitteln. Regelmäßig kontrollieren Sie zudem Tattoo-, Nagel- und Sonnenstudios hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Wo finde ich weitere Informationen?

Stadt Wilhelmshaven

Organisation
Aus- und Fortbildung

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Sprechzeiten:

  • Mo - Do: 8:30 - 12:30 Uhr
    und 14:00 - 15:30 Uhr
  • Mo - Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Astrid Neumann

Tel. 04421 16-1261
Fax 04421 16-41-1261

Rathaus, 3. OG, Zi. 321 (Ostflügel)

Zuständigkeit:

  • Ausbildungsleitung
  • Personalentwicklung
  • Fortbildung

Stefanie Futterlieb

Tel. 04421 16-1685
Fax 04421 16-41-1685

Rathaus, 3. OG, Zi. 320 (Ostflügel)

Zuständigkeit:

  • Ausbildung
  • Fortbildung

Lena Oltmanns

Tel. 04421 16-1043
Fax 04421 16-41-1043

Rathaus, 3. OG, Zi. 319 (Ostflügel)

Zuständigkeit:

  • Ausbildung
  • Praktikanten

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