Stadt Wilhelmshaven

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe des Jugendamtes und wird tätig, wenn eine Jugendliche oder ein Jugendlicher (14-17 Jahre) bzw. eine Heranwachsende oder ein Heranwachsender (18-20 Jahre) eine Straftat begangen hat (§ 52 SGB VIII und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)). 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird zur Unterstützung der Jugendlichen bzw. der Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

Mitwirkung im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr. Nach Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der/des jungen Beschuldigten bringt sie die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren bieten eine Unterstützung vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Betreuung, Wiedereingliederung, ambulante Maßnahmen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Dazu verfügt sie über ein Angebot von ambulanten Maßnahmen, um die jungen Mensch auf pädagogische Weise zu erreichen und um Freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren bieten folgende ambulante Maßnahmen an:

  • Soziale Trainingskurse (Dauer: drei Monate)
  • Betreuungsweisungen (Dauer: drei bis zwölf Monate)
  • Vermittlung von Möglichkeiten der Wiedergutmachung (z.B. durch Täter-Opfer-Ausgleich)
  • Vermittlung von Einrichtungen zur Ableistung von Arbeitsweisungen für Jugendliche und Heranwachsende

Darüber hinaus hat die Jugendhilfe im Strafverfahren den Auftrag die Erziehung und Wiedereingliederung des jungen Straftäters durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung der richterlichen Weisungen und Auflagen zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendhilfe im Strafverfahren gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendhilfe im Strafverfahren

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

Zuständigkeit:

Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Zimmer 03.06, 03.07, 03.08, 03.09.
    Telefon: 0 44 21 / 16 - 15 40
    Telefon: 0 44 21 / 16 - 16 36
    Telefon: 0 44 21 / 16 - 16 31
    Telefon: 0 44 21 / 16 - 16 14

Verwaltung Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Zimmer 01.27/28
    Telefon: 0 44 21 / 16 - 17 13

Vermittlung von Arbeitsweisungen

  • Zimmer 01.27/28
    Telefon: 0 44 21 / 16 - 17 13

Sprechzeiten:  

Verwaltung Jugendhilfe im Strafverfahren und Vermittlung von Arbeitsweisungen:

Gruppenräume der Jugendhilfe im Strafverfahren (ambulante Maßnahmen)
Gökerstraße 91a
26384 Wilhelmshaven

Datenschutz-Hinweise für den Bereich der Jugendgerichtshilfe

Datenschutzerklärung für Informationspflichten gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

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