Stadt Wilhelmshaven

89. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 164D (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan 037 (VEP 037) - Marktstraße West / Nahversorgung - (mit Örtlicher Bauvorschrift)

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

1. 89. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 19.11.2022 - Marktstraße West / Nahversorgung -

Mit Verfügung vom 23.11.2023 (Az.: 21101 -05000/23) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilhelmshaven genehmigt.

 

2. Bebauungsplan Nr. 164D (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan 037 (VEP 037) - Marktstraße West / Nahversorgung - (mit Örtlicher Bauvorschrift)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 den o.g. Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 14.08.2023 als Satzung beschlossen.

 

Mit der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven am 21.12.2023 unter https://www.wilhelmshaven.de/amtsblatt werden die o.g. Bauleitpläne rechtsverbindlich, die mit den Begründungen (einschließlich Umweltberichten) im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr von jedermann eingesehen werden können. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/zugänglich.

Mit dieser Bekanntmachung wird ebenfalls die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

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