Gebühren
Für die Anlieferung andienungspflichtiger Abfälle im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven sind Gebühren zu entrichten. Es wird hierbei unterschieden, ob es sich um eine Kleinmenge bis zu einem Raumvolumen von 2 m³ aus privatem Haushalt oder um eine gewerbliche Abfallanlieferung handelt.
Bei Kleinmengen handelt es sich um die Anlieferung von vorübergehend mehr anfallenden Abfällen bis zu einem Raumvolumen von 2 m³ aus privaten Haushalten aus dem Stadtgebiet Wilhelmshaven, die an das Abfuhrsystem über städtische Behälter angeschlossen sind. Die Anlieferung von Abfällen im Rahmen einer gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit ist zu diesem Gebührentarif nicht möglich. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass es sich nicht um eine Kleinmengenanlieferung handelt. Diese Vermutung kann durch den Anliefernden widerlegt werden.
Kleinmengen bis 2 cbm aus privaten Haushalten
Kategorie I (bis 0,5 cbm) 5 €
Kategorie II (>0,5 bis 1 cbm) 10 €
Kategorie III (>1 bis 2 cbm) 20 €
Altreifen, Altfenster und Alttüren aus privaten Haushalten
Altreifen (mit oder ohne Felge): 5 €/ Stück
Altfenster und Alttüren aus Kunststoff mit oder ohne Glas: 5,95 €/ Stück
Altfenster und Alttüren aus Holz mit Glas: 5,95 €/ Stück
Kostenfrei ist die Anlieferung von haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushalten nachfolgend aufgeführter Abfälle:
Papier/ Pappe, Batterien, Akkus, Metallschrott, CDs / DVDs, Druckerpatonen, Elektro-Altgeräte, Korken, Schadstoffe aus Haushalten
Größere Abfallmengen über 2 cbm aus privaten Haushalten und gewerbliche Abfälle
Bei größeren Abfallmengen als 2 cbm erfolgt eine Verwiegung der Abfälle. Gewerbliche Anlieferungen werden sämtlich verwogen und die Gebühr nach Gewicht erhoben. Für die Anlieferung andienungspflichtiger und gewerblicher Abfälle im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven sind folgende Gebühren/ Entgelte zu entrichten:
Als Mindestmenge wird jeweils 0,24 Tonnen der angelieferten Abfallart berechnet.
Die Bundesregierung hat gesetzliche Regelungen geschaffen, die die Kosten der Abfallentsorgung zukünftig erhöhen:
- Erhöhung CO2 Abgabe auf Dieselkraftstoffe.
- Einführungen einer neuen CO2 -Maut auf gas- oder dieselbetriebene LKWs.
- Einführung einer CO2 - Abgabe auf die Verbrennung von Abfällen, da die Abfallbrennstoffe ab dem 1. Januar 2024 in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufgenommen werden.
Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. Januar 2024 die Entsorgungsentgelte für gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Gewerbeabfälle und gemischte Verpackungen um eine CO2 - Abgabe in Höhe von 19 €/t, netto steigen. Die neue Preisliste finden Sie hier: